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TUECHTIG

AGBs für die Raumanmietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumanmietung im TUECHTIG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung oder Teilüberlassung von Räumen und Flächen im TUECHTIG zur Durchführung von Veranstaltungen, Meetings, Workshops, Film- und Fotoaufnahmen sowie sonstigen Nutzungen. Sie gelten außerdem für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen.Vertragspartner sind die mietende Person oder Organisation, nachfolgend „Mieter*in“ genannt, und die KOPF, HAND + FUSS gGmbH, nachfolgend „KHuF“ genannt.

2. Vertragsabschluss und Reservierung

Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen werden mit der Bestätigung durch KHuF für beide Vertragspartner verbindlich.Die Überlassung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Räume an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KHuF erlaubt.KHuF ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die inklusiven Grundwerte oder den Ruf des Hauses gefährden könnte.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder dem Angebot. Dazu können insbesondere Raummiete, technische Ausstattung, Mobiliar, Moderationsmaterial, Getränke, Snacks oder Catering gehören.Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Rechnungen von KHuF sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss erhöhen, geht die Erhöhung zu Lasten der Mieterin oder des Mieters. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 120 Tage, behält sich KHuF vor, Preisänderungen vorzunehmen.

4. Angaben zur Veranstaltung

Die endgültige Teilnehmendenzahl muss KHuF spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Dies ist notwendig, um Räume, Ausstattung und Service sorgfältig vorbereiten zu können.Änderungen bei Zeiten, Teilnehmendenzahl, Aufbau, Technik oder zusätzlichen Leistungen sind KHuF so früh wie möglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen können nur umgesetzt werden, wenn dies organisatorisch möglich ist.

5. Nutzung der Räume

Die Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten sind einzuhalten.Wenn durch Verschulden der Mieterin oder des Mieters kurzfristig abweichende Anfangszeiten entstehen oder vereinbarte Endzeiten überschritten werden, kann KHuF zusätzliche Personal-, Raum- und Materialkosten in Rechnung stellen.Die Mieterin oder der Mieter verpflichtet sich, die Räume, Ausstattung, Technik, Möbel, Böden und Wände sorgfältig zu behandeln. Veränderungen an Räumen, Wänden, Böden, Technik oder Mobiliar sind nur nach vorheriger Zustimmung von KHuF erlaubt.Alle mitgebrachten Materialien, Aufbauten, Beschriftungen, Dekorationen und sonstigen Gegenstände müssen nach der Veranstaltung vollständig entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Räume sind in ordentlichem Zustand zurückzugeben.

6. Schäden, Verlust und Haftung

Die Mieterin oder der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und Verunreinigungen, die durch sie oder ihn selbst, Mitarbeitende, beauftragte Personen, Dienstleister*innen, Teilnehmende oder Gäste verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumen, Wänden, Türen, Böden, Möbeln, technischer Ausstattung, Sanitäranlagen, Gemeinschaftsflächen sowie sonstigem Eigentum von KHuF. Entstandene Schäden sind KHuF unverzüglich zu melden. Die Meldung soll möglichst direkt vor Ort erfolgen. 

Zusätzlich kann die Schadensmeldung per E-Mail oder telefonisch erfolgen: tuechtig@kopfhandundfuss.de  Telefon: 030 22453461 

KHuF ist berechtigt, die Kosten für Reparatur, Reinigung, Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung in Rechnung zu stellen. Der Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters. Für mitgebrachte Gegenstände, Technik, Garderobe oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt KHuF keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde durch KHuF vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

7. Brandschutz, Sicherheit und Hausordnung

Die Mieterin oder der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Sicherheits-, Brandschutz- und Hausregeln einzuhalten. Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt, verdeckt oder blockiert werden.Kerzen, offenes Feuer, Nebelmaschinen oder andere sicherheitsrelevante Aufbauten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KHuF genutzt werden.Die zulässige Personenzahl des jeweiligen Raumes darf nicht überschritten werden.Den Anweisungen des TUECHTIG-Teams oder von beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

8. Barrierefreiheit und Rücksichtnahme

Das TUECHTIG ist ein inklusiver Coworking- und Veranstaltungsort. Die Mieterin oder der Mieter verpflichtet sich zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang mit allen Personen im Haus.Gemeinschaftsflächen, barrierefreie Wege, Rampen, Aufzüge und rollstuhlgerechte Zugänge sind freizuhalten. Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass andere Nutzer*innen des Hauses möglichst wenig beeinträchtigt werden.

9. Lärmschutz

Die Mieterin oder der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Lärmschutzvorschriften, insbesondere nach dem Landesimmissionsschutzgesetz Berlin, einzuhalten. Besondere Rücksicht gilt während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Auch tagsüber von 6 bis 22 Uhr sind vermeidbare und störende Geräusche zu vermeiden, insbesondere durch Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder technische Anlagen. Falls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, insbesondere nach §§ 10 und 11 LImSchG Bln, ist die Mieterin oder der Mieter selbst für die rechtzeitige Beantragung verantwortlich.

10. Musik, GEMA und sonstige Genehmigungen

Wenn bei einer Veranstaltung Musik öffentlich aufgeführt oder wiedergegeben wird, ist die Mieterin oder der Mieter für die Anmeldung bei der GEMA verantwortlich.Die Mieterin oder der Mieter ist außerdem selbst dafür verantwortlich, alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen oder Erlaubnisse einzuholen.

11. Externe Dienstleistungen

Externe Dienstleistungen, zum Beispiel Catering, Technik, Dekoration, Foto- oder Filmteams, dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung eingesetzt werden. KHuF kann verlangen, vorab über externe Dienstleistungen informiert zu werden. Die Mieterin oder der Mieter trägt dafür Sorge, dass externe Dienstleistungen diese AGB, die Hausordnung sowie Sicherheits- und Brandschutzvorgaben einhalten.

12. Reinigung und Rückgabe

Die Räume sind nach Ende der Nutzung in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen, zurückgelassene Gegenstände oder zusätzlicher Reinigungsaufwand können gesondert berechnet werden. Mitgebrachte Speisen, Getränke, Verpackungen, Dekorationen und sonstige Materialien sind nach der Veranstaltung zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13. Rücktritt durch KHuF

KHuF kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die inklusiven Grundwerte oder den Ruf des Hauses gefährdet. Ein Rücktritt ist außerdem möglich bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen, technischen Ausfällen, Sicherheitsrisiken oder anderen Umständen, die KHuF nicht zu vertreten hat und die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit keine Leistungen bereits erbracht wurden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern KHuF nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

14. Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail an tuechtig@kopfhandundfuss.de. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei KHuF.

Eventraum

Bei Rücktritt der Mieterin oder des Mieters gelten folgende Ausfallgebühren:

Zeitpunkt der StornierungAusfallgebühr
Mehr als 30 Tage vor Mietbeginnkostenfrei
14 bis 30 Tage vor Mietbeginn30 % des Mietpreises
7 bis 13 Tage vor Mietbeginn75 % des Mietpreises
Ab 6 Tage vor Mietbeginn100 % des Mietpreises

Räume 1, 2, 3 und Filmstudio

Bei Rücktritt der Mieterin oder des Mieters gelten folgende Ausfallgebühren:

Zeitpunkt der StornierungAusfallgebühr
Mehr als 14 Tage vor Mietbeginnkostenfrei
7 bis 14 Tage vor Mietbeginn50 % des Mietpreises
Ab 6 Tage vor Mietbeginn100 % des Mietpreises

Grundlage der Stornierungsgebühren

Die Stornierungsgebühren beziehen sich nur auf die Kosten der Raumanmietung inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzliches Equipment, zum Beispiel Fernseher, Metaplanwand, Flipcharts oder Technik, wird bei der Berechnung der Stornierungsgebühr nicht berücksichtigt, sofern hierfür noch keine Kosten entstanden sind. Für Essen, Getränke, Snacks oder Catering berechnet KHuF nur dann Kosten, wenn diese bereits entstanden sind, zum Beispiel weil Obst, Kuchen, Getränke oder Catering verbindlich bestellt oder eingekauft wurden.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von KHuF nur verarbeitet, soweit dies für Anfrage, Buchung, Durchführung, Abrechnung und Kommunikation erforderlich ist. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen von KHuF.

16. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KHuF.Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.